Prüfung durch befähigten Person

Die Prüfung von Druckbehältern erfordert Fachkenntnisse und wird in vielen Ländern von sogenannten „befähigten Personen“ durchgeführt. Befähigte Personen sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung und Kenntnisse in der Lage sind, bestimmte sicherheitsrelevante Aufgaben durchzuführen.

Hier sind einige typische Schritte und Verantwortlichkeiten, die von befähigten Personen im Rahmen der Prüfung von Druckbehältern übernommen werden:

  1. Zertifizierung als Befähigte Person: Die Person muss bestimmte Qualifikationen und Schulungen haben, um als befähigte Person für die Prüfung von Druckbehältern anerkannt zu werden. Dies kann von Land zu Land unterschiedlich sein und könnte durch spezielle Zertifizierungsstellen erfolgen.
  2. Sichtprüfung: Die befähigte Person führt eine visuelle Inspektion des Druckbehälters durch. Dies umfasst die Überprüfung auf äußere Schäden, Risse, Rost, Undichtigkeiten und andere offensichtliche Mängel.
  3. Messungen und Prüfungen: Die befähigte Person führt Messungen durch, um sicherzustellen, dass der Druckbehälter den spezifizierten Anforderungen entspricht. Dazu gehören beispielsweise Wanddickenmessungen, Prüfungen der Sicherheitsventile, Dichtheitsprüfungen und andere Inspektionen.
  4. Dokumentation: Die Ergebnisse der Prüfungen werden sorgfältig dokumentiert. Dies umfasst alle festgestellten Mängel, durchgeführten Reparaturen und Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen.
  5. Erstellung von Prüfberichten: Die befähigte Person erstellt abschließend einen Prüfbericht, der alle durchgeführten Prüfungen, Ergebnisse und Empfehlungen zusammenfasst. Dieser Bericht wird oft den zuständigen Behörden und dem Anlagenbetreiber vorgelegt.

In Deutschland werden die Anforderungen beispielsweise durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) festgelegt.

Bei Fragen rund um das Thema sind wir gerne für Sie da.

Unsere befähigten Personen sind auch hier immer auf dem Aktuellen Stand und Prüfen für Sie Kessel bis zu 999 Liter Inhaltsvolumen.(Darüber nur unterstützend für die ZÜS)
Inbetriebnahmen können wir bis 199 Liter Inhaltsvolumen durchführen.

Über diesen Grenzen ist der Behälter über die ZÜS In betrieb zu nehmen und zu Prüfen.